Beitragsumlage

Die Auszahlungssumme im Sterbefall eines Mitgliedes wird durch jährliche Umlagen aller Mitglieder aufgebracht. Aus dieser Umlagensumme werden im Sterbefall eines Mitgliedes, die Hinterbliebenen durch einen einmaligen Geldbetrag unterstützt. Die Höhe der Umlage und des Auszahlungsbeitrages hängen von der Anzahl der Mitglieder, der Anzahl der jährlichen Sterbefälle und der wirtschaftlichen Lage der Gemeinschaft ab und werden jährlich neu festgelegt.



Vorausetzungen