Was empfehlen wir im Falle des Falles?
Stirbt eines unserer Mitglieder, raten wir den Angehörigen zeitnah den Hausarzt des Verstorbenen zu benachrichtigen. Dieser wird in der Regel nach Feststellung des Todes einen Totenschein ausstellen, welcher für weitere Erledigungen benötigt wird. Ist der Totenschein ausgestellt, sollten Sie sich mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung setzen. Dieses können Sie frei wählen.
Erforderlich für die Auszahlung durch die Sterbehilfsgemeinschaft:
- gültige Mitgliedschaft
- Einreichen einer Kopie der Sterbeurkunde
Die Auszahlung erfolgt dann nach Prüfung durch den Kassierer.
Weitere Antworten:
Welche Leistungen erbringt ein Bestattungsinstitutt?